Ratgeber

Altersvorsorgedepot 2027

Das Altersvorsorgedepot tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und ersetzt die geförderte Riester-Rente. Diese Seite erklärt die wichtigsten gesetzlichen Eckwerte für Berater.

Eckwerte im Überblick
Inkrafttreten
1. Januar 2027
Gesetz
Altersvorsorgereformgesetz (AltVRefG), BGBl. 2026 I Nr. 156
Mindestbeitrag
120 € / Jahr
Geförderter Maximalbeitrag
1.800 € / Jahr
Absoluter Maximalbeitrag
6.840 € / Jahr / Vertrag
Maximale Grundzulage
540 € / Jahr
Kinderzulage
bis 300 € / Kind / Jahr
Berufseinsteiger-Bonus
200 € einmalig bei Vertragsabschluss vor 25
Sonderausgabenabzug
bis 2.280 € / Jahr
Kostendeckel Standarddepot
max. 1 % Effektivkosten p.a.
Frühester Auszahlungsbeginn
Vollendung 65. Lebensjahr
Spätester Auszahlungsbeginn
Vollendung 70. Lebensjahr
Mindestlaufzeit Auszahlplan
bis Vollendung 85. Lebensjahr
Was ändert sich 2027?

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz (AltVRefG) wird die geförderte private Altersvorsorge neu aufgestellt. An die Stelle der Riester-Rente tritt ein flexibles Wertpapierdepot: das Altersvorsorgedepot.

Die wichtigsten Neuerungen sind der Wegfall der Geringverdiener-Zulage, eine degressive Grundzulage, die Öffnung für Selbständige und eine freiere Wahl der Auszahlvarianten. Die Ansparphase bleibt steuerfrei; die Auszahlung wird nachgelagert besteuert.

Berater können das Altersvorsorgedepot als modernes Beratungsinstrument nutzen, weil Kunden transparent sehen, wie Zulagen, Steuervorteil und Wertentwicklung ihr Endkapital beeinflussen.

Förderung im Detail

Auf den geförderten Beitrag bis 1.800 €/Jahr gibt es Zulagen und optional einen Sonderausgabenabzug. Die Grundzulage ist degressiv: 50 Cent je Euro Eigenbeitrag bis 360 €, danach 25 Cent je Euro bis 1.800 €. Maximal sind 540 €/Jahr möglich.

Für Kinder wird eine Zulage gewährt, die maximal 300 €/Kind/Jahr beträgt und in der Regel bis zum 25. Lebensjahr läuft. Junge Erwachsene unter 25 erhalten bei Vertragsabschluss einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus von 200 €.

Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch: Wenn der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug höher ist als die Zulagen, wird die Differenz erstattet.

Auszahlvarianten

Ab dem frühestens 65. Lebensjahr kann das angesparte Kapital ausgezahlt werden. Es gibt zwei grundsätzliche Wege:

  • Lebenslange Leibrente: Das Kapital wird in eine lebenslange Rente umgewandelt.
  • Befristeter Auszahlungsplan: Das Kapital wird über mindestens bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres verteilt ausgezahlt. Dabei ist eine einmalige Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 % möglich.

Nicht ausgezahltes Restkapital ist in allen Varianten vererbbar. Die genauen Regeln zur Auszahlung finden sich in § 1 Abs. 1 Nr. 4 AltZertG.

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Stand: 3. September 2026 · Quelle: Altersvorsorgereformgesetz (AltVRefG), BGBl. 2026 I Nr. 156, verkündet 26.05.2026, Inkrafttreten 1. Januar 2027. Alle Angaben sind eine vereinfachte Darstellung und ersetzen keine Steuer- oder Anlageberatung.

Unverbindlichkeit der Ergebnisse

Alle Angaben dieses Rechners sind unverbindliche Modellrechnungen auf Basis der von Ihnen eingegebenen Daten und der gewählten Annahmen. Sie sind weder eine rechtsverbindliche Zusicherung noch eine Garantie noch eine Prognose künftiger Wertentwicklungen, Zulagen, Steuerersparnisse oder Auszahlungen. Tatsächliche Ergebnisse können durch Marktentwicklung, Kosten des Anbieters, Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen sowie persönliche Umstände erheblich abweichen. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die Zukunft. Verbindlich sind allein der Vertrag mit dem Anbieter und die jeweils geltende Rechts- und Steuerlage. Dieses Werkzeug erbringt keine Anlageberatung, keine Anlagevermittlung und keine Rechts- oder Steuerberatung; es ersetzt keine individuelle Beratung.

Rechtsstand der Berechnung: Altersvorsorgereformgesetz (AltVRefG) und Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung, Stand der Umsetzung im Rechner: August 2026. Bis zum Inkrafttreten und danach können sich Vorschriften, Zulagen- und Steuerwerte ändern; der Rechner wird laufend angepasst, eine Aktualität zu jedem Zeitpunkt kann jedoch nicht garantiert werden.