Inkrafttreten 1. Januar 2027 · Gesetz verabschiedet

Altersvorsorgedepot 2027: in 3 Minuten zur fertigen Kundenauswertung

Zulagen, Steuervorteil, Kapitalaufbau, Auszahlphase und Riester-Vergleich – vollständig berechnet und als PDF für Ihre Kundin oder Ihren Kunden aufbereitet.

  • Fertige PDF-Auswertung zum Versenden
  • Riester-Altvertrag im direkten Vergleich
  • Ganze Kundenlisten per Excel in einem Durchgang

Rechtsgrundlage: AltVRefG, Inkrafttreten 1. Januar 2027 · Alle Ergebnisse sind Beispielrechnungen und ersetzen keine Steuer- oder Anlageberatung.

Alles für die Altersvorsorgedepot-Beratung

Zulagen, Steuervorteil, Hochrechnung und Riester-Vergleich – berechnet und aufbereitet für Ihre Kundinnen und Kunden.

Förderung exakt berechnet

Grundzulage, Kinderzulagen mit Stichtagslogik bis zum 25. Lebensjahr und Sonderausgabenabzug nach aktueller Gesetzeslage.

Hochrechnung & Auszahlphase

Jahresgenauer Kapitalaufbau inklusive Vorabpauschale, drei Auszahlvarianten und nachgelagerte Besteuerung.

PDF-Auswertung

Kurzfassung und detaillierte Auswertung als PDF – direkt an Ihre Kundinnen und Kunden versendbar.

Batch aus Excel

Ganze Kundenlisten aus einer Excel-Tabelle einlesen und in einem Durchgang berechnen – Sie erhalten alle fertigen Auswertungen gebündelt zum Download.

Riester-Vergleich

Ein eventuell bestehender Riestervertrag wird nach altem Recht weiter hochgerechnet und dem Altersvorsorgedepot gegenübergestellt – Zulagen, Steuervorteil und Endkapital im direkten Vergleich.

Dokumente automatisch einlesen

Foto oder PDF eines bestehenden Vertrags hochladen – Name, Anschrift, Beiträge und Zulagendaten werden erkannt und direkt in die Eingabefelder übernommen.

Monatlich kündbar

9,90 € pro Monat, sichere Zahlung über Stripe, keine Mindestlaufzeit.

Ein Preis, voller Funktionsumfang

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Weitere Ratgeber zum Altersvorsorgedepot

Vertiefende Informationen für Ihre Beratung: Gesetz, Förderung, Vergleich und häufige Fragen.

Häufige Fragen

Was kostet der Zugang?
9,90 € pro Monat. Die Abrechnung läuft über Stripe, das Abo ist jederzeit zum Monatsende kündbar.
Auf welcher Rechtsgrundlage rechnet das Tool?
Auf Basis des verabschiedeten Altersvorsorgereformgesetzes (AltVRefG) mit Inkrafttreten zum 1. Januar 2027, ergänzt um EStG, AltZertG und InvStG.
Kann ich die Ergebnisse weitergeben?
Ja. Sie erzeugen PDF-Auswertungen in Kurz- und Langfassung und können sie direkt per E-Mail an Ihre Kundinnen und Kunden senden.
Ersetzt der Rechner eine Beratung?
Nein. Alle Ergebnisse sind Beispielrechnungen und ersetzen keine individuelle Steuer- oder Anlageberatung.

Unverbindlichkeit der Ergebnisse

Alle Angaben dieses Rechners sind unverbindliche Modellrechnungen auf Basis der von Ihnen eingegebenen Daten und der gewählten Annahmen. Sie sind weder eine rechtsverbindliche Zusicherung noch eine Garantie noch eine Prognose künftiger Wertentwicklungen, Zulagen, Steuerersparnisse oder Auszahlungen. Tatsächliche Ergebnisse können durch Marktentwicklung, Kosten des Anbieters, Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen sowie persönliche Umstände erheblich abweichen. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die Zukunft. Verbindlich sind allein der Vertrag mit dem Anbieter und die jeweils geltende Rechts- und Steuerlage. Dieses Werkzeug erbringt keine Anlageberatung, keine Anlagevermittlung und keine Rechts- oder Steuerberatung; es ersetzt keine individuelle Beratung.

Rechtsstand der Berechnung: Altersvorsorgereformgesetz (AltVRefG) und Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung, Stand der Umsetzung im Rechner: August 2026. Bis zum Inkrafttreten und danach können sich Vorschriften, Zulagen- und Steuerwerte ändern; der Rechner wird laufend angepasst, eine Aktualität zu jedem Zeitpunkt kann jedoch nicht garantiert werden.