FAQ

Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot

Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Altersvorsorgedepot 2027 – für Berater und deren Kunden.

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist die neue geförderte private Altersvorsorge, die ab dem 1. Januar 2027 die Riester-Rente ersetzt. Es ist ein flexibles Wertpapierdepot mit Zulagen und Steuervorteilen.

Wann kommt das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Rechtsgrundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz (AltVRefG), verkündet am 26. Mai 2026.

Wie funktioniert das Altersvorsorgedepot?

Beiträge werden in ein Depot eingezahlt und in Wertpapieren angelegt. Auf den geförderten Beitrag bis 1.800 €/Jahr gibt es Zulagen und Steuervorteile. Im Alter wird das Kapital ausgezahlt.

Wer kann ein Altersvorsorgedepot eröffnen?

Arbeitnehmer, Selbständige, Beamte, Berufssoldaten, Bezieher von ALG/Krankengeld, Eltern in Erziehungszeit und pflegende Angehörige. Ehepartner können mittelbar über den eigenen Mindestbeitrag teilhaben.

Was ist der Unterschied zwischen Altersvorsorgedepot und Riester?

Das Altersvorsorgedepot bietet mehr Flexibilität, niedrigere Kosten und höhere maximale Zulagen. Die Geringverdiener-Zulage entfällt, dafür gibt es eine degressive Grundzulage. Restkapital ist in allen Varianten vererbbar.

Kann ich einen bestehenden Riester-Vertrag übertragen?

Ja. Riester-Guthaben können auf ein Altersvorsorgedepot übertragen werden. Die bisherigen Zulagen und Steuervorteile bleiben grundsätzlich erhalten.

Wie hoch ist die Förderung?

Maximal 540 €/Jahr Grundzulage, bis zu 300 €/Kind/Jahr Kinderzulage und ein einmaliger Berufseinsteiger-Bonus von 200 €. Zusätzlich Sonderausgabenabzug bis 2.280 €/Jahr.

Wann beginnt die Auszahlung?

Frühestens mit 65 Jahren, spätestens mit 70 Jahren. Ein Auszahlplan muss mindestens bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres laufen.

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Stand: 3. September 2026 · Rechtsgrundlage: AltVRefG, AltZertG, EStG. Alle Angaben sind vereinfacht und ersetzen keine individuelle Beratung.

Unverbindlichkeit der Ergebnisse

Alle Angaben dieses Rechners sind unverbindliche Modellrechnungen auf Basis der von Ihnen eingegebenen Daten und der gewählten Annahmen. Sie sind weder eine rechtsverbindliche Zusicherung noch eine Garantie noch eine Prognose künftiger Wertentwicklungen, Zulagen, Steuerersparnisse oder Auszahlungen. Tatsächliche Ergebnisse können durch Marktentwicklung, Kosten des Anbieters, Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen sowie persönliche Umstände erheblich abweichen. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die Zukunft. Verbindlich sind allein der Vertrag mit dem Anbieter und die jeweils geltende Rechts- und Steuerlage. Dieses Werkzeug erbringt keine Anlageberatung, keine Anlagevermittlung und keine Rechts- oder Steuerberatung; es ersetzt keine individuelle Beratung.

Rechtsstand der Berechnung: Altersvorsorgereformgesetz (AltVRefG) und Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung, Stand der Umsetzung im Rechner: August 2026. Bis zum Inkrafttreten und danach können sich Vorschriften, Zulagen- und Steuerwerte ändern; der Rechner wird laufend angepasst, eine Aktualität zu jedem Zeitpunkt kann jedoch nicht garantiert werden.