FAQ
Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot
Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Altersvorsorgedepot 2027 – für Berater und deren Kunden.
Das Altersvorsorgedepot ist die neue geförderte private Altersvorsorge, die ab dem 1. Januar 2027 die Riester-Rente ersetzt. Es ist ein flexibles Wertpapierdepot mit Zulagen und Steuervorteilen.
Das Altersvorsorgedepot tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Rechtsgrundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz (AltVRefG), verkündet am 26. Mai 2026.
Beiträge werden in ein Depot eingezahlt und in Wertpapieren angelegt. Auf den geförderten Beitrag bis 1.800 €/Jahr gibt es Zulagen und Steuervorteile. Im Alter wird das Kapital ausgezahlt.
Arbeitnehmer, Selbständige, Beamte, Berufssoldaten, Bezieher von ALG/Krankengeld, Eltern in Erziehungszeit und pflegende Angehörige. Ehepartner können mittelbar über den eigenen Mindestbeitrag teilhaben.
Das Altersvorsorgedepot bietet mehr Flexibilität, niedrigere Kosten und höhere maximale Zulagen. Die Geringverdiener-Zulage entfällt, dafür gibt es eine degressive Grundzulage. Restkapital ist in allen Varianten vererbbar.
Ja. Riester-Guthaben können auf ein Altersvorsorgedepot übertragen werden. Die bisherigen Zulagen und Steuervorteile bleiben grundsätzlich erhalten.
Maximal 540 €/Jahr Grundzulage, bis zu 300 €/Kind/Jahr Kinderzulage und ein einmaliger Berufseinsteiger-Bonus von 200 €. Zusätzlich Sonderausgabenabzug bis 2.280 €/Jahr.
Frühestens mit 65 Jahren, spätestens mit 70 Jahren. Ein Auszahlplan muss mindestens bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres laufen.
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Zum Altersvorsorgedepot-RechnerStand: 3. September 2026 · Rechtsgrundlage: AltVRefG, AltZertG, EStG. Alle Angaben sind vereinfacht und ersetzen keine individuelle Beratung.