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Altersvorsorgedepot-Rechner

Ein Rechner speziell für Finanzberater: Berechnen Sie Zulagen, Steuervorteil, Endkapital, Auszahlvarianten und den Riester-Vergleich – und geben Sie das Ergebnis als PDF aus.

Förderung exakt berechnet

Grundzulage, Kinderzulage und Steuervorteil nach aktuellem AltVRefG.

Hochrechnung & Auszahlung

Jahresgenauer Kapitalaufbau mit Vorabpauschale und drei Auszahlvarianten.

Riester-Vergleich

Bestehenden Riester-Vertrag eingeben und dem Altersvorsorgedepot gegenüberstellen.

PDF-Auswertung

Kompakte und detaillierte Auswertung als PDF für Ihre Kundinnen und Kunden.

Excel-Batch

Ganze Kundenlisten aus einer Excel-Tabelle in einem Durchgang berechnen.

Dokumente einlesen

Foto, Scan oder PDF hochladen – Daten werden automatisch erkannt und übernommen.

So funktioniert der Rechner

Nach der Registrierung und Aktivierung des Zugangs erfassen Sie die Kundendaten in Eingabefeldern. Der Rechner ermittelt automatisch den persönlichen Grenzsteuersatz, die zu erwartenden Zulagen und den Steuervorteil.

Optional kann ein bestehender Riester-Vertrag erfasst werden. Das aktuelle Guthaben, die laufenden Beiträge und die erwartete Garantiesumme fließen in die Prognose ein. Der Rechner stellt den Altvertrag nach altem Recht und das Altersvorsorgedepot nach neuem Recht gegenüber.

Die Ergebnisse werden als Jahresverlauf, Auszahlvarianten-Vergleich und Kennzahlenübersicht dargestellt. Mit einem Klick erzeugen Sie die Kurz- oder Langfassung als PDF und senden die Auswertung per E-Mail an Ihre Kunden.

Rechtsstand & Berechnungsbasis

Die Berechnung basiert auf dem verabschiedeten Altersvorsorgereformgesetz (AltVRefG) mit Inkrafttreten zum 1. Januar 2027. Ergänzt werden die Regelungen aus EStG, AltZertG und InvStG.

Alle Ergebnisse sind unverbindliche Beispielrechnungen. Sie ersetzen keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.

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Testen Sie den Rechner mit einer Beispielrechnung und erstellen Sie Ihre erste Kundenauswertung.

Jetzt Rechner starten

Stand: 3. September 2026 · Rechtsgrundlage: AltVRefG, AltZertG, EStG. Alle Angaben sind vereinfacht und ersetzen keine individuelle Beratung.

Unverbindlichkeit der Ergebnisse

Alle Angaben dieses Rechners sind unverbindliche Modellrechnungen auf Basis der von Ihnen eingegebenen Daten und der gewählten Annahmen. Sie sind weder eine rechtsverbindliche Zusicherung noch eine Garantie noch eine Prognose künftiger Wertentwicklungen, Zulagen, Steuerersparnisse oder Auszahlungen. Tatsächliche Ergebnisse können durch Marktentwicklung, Kosten des Anbieters, Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen sowie persönliche Umstände erheblich abweichen. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die Zukunft. Verbindlich sind allein der Vertrag mit dem Anbieter und die jeweils geltende Rechts- und Steuerlage. Dieses Werkzeug erbringt keine Anlageberatung, keine Anlagevermittlung und keine Rechts- oder Steuerberatung; es ersetzt keine individuelle Beratung.

Rechtsstand der Berechnung: Altersvorsorgereformgesetz (AltVRefG) und Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung, Stand der Umsetzung im Rechner: August 2026. Bis zum Inkrafttreten und danach können sich Vorschriften, Zulagen- und Steuerwerte ändern; der Rechner wird laufend angepasst, eine Aktualität zu jedem Zeitpunkt kann jedoch nicht garantiert werden.